Verzuckert OHG

Breite Straße 53
39606 Osterburg

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  /  Das Wichtigste zusammengefasst – AGB für Tortenbestellungen

Angebotsbestätigung und Änderungen
Die Bestätigung kann per E-Mail bzw. Post erfolgen.
Mit der Bestätigung des Angebotes kommt der Vertrag verbindlich zustande.
Änderungswünsche können auch noch danach, aber bis spätestens 4 Wochen vor der
Herstellung der Torte, berücksichtigt werden. Kleinere Änderungen (z.B. bei den
Füllungen und der Farbgestaltung) sind noch bis 10 Tage vorher möglich. (siehe auch
Pkt. 1 der AGBs)

Stornierung
Falls eine Bestellung storniert werden soll, bitten wir um schnellstmögliche Mitteilung.
Verbindlich bestätigte Angebote können bis spätestens 8 Wochen vor dem Liefer- und
Leistungsdatum kostenfrei storniert werden.
Bei späteren Stornierungen werden Stornokosten (siehe Pkt. 2 der AGBs) fällig.

Zahlung
Die Rechnung wird etwa 4 Wochen vor dem Liefer-/Leistungsdatum versandt. Der
Gesamtbetrag ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. (siehe auch Pkt. 3 der AGBs)

Abholung
Bei einer Abholung stellen wir geeignete Transportboxen (ggf. inklusive Kühlakku)
gegen eine Kaution zur Verfügung. Über den Transport und die Lagerung werden wir
bei Abholung entsprechend aufklären. Mit der Abholung übernimmt der/die Käufer/in
die alleinige Verantwortung für die Ware. (siehe auch Pkt. 5 und 6 der AGBs)

Lieferung
Die Lieferung erfolgt zum vereinbarten Lieferdatum und Ort. Lieferungen zu
bestimmten Uhrzeiten können nur in Ausnahmen realisiert werden.
Die Ware wird komplett aufgebaut und fertig dekoriert angeliefert. Der/die Käufer/in
ist dafür verantwortlich, dass die Ansprechpartner vor Ort vorab über den Umfang und
die Lieferung in Kenntnis gesetzt werden. Mit der Übergabe der Ware an den
vereinbarten Empfänger geht die Verantwortung für die Ware auf den/die Käufer/in
über. (siehe auch Pkt. 4 und 6 der AGBs)

Kühlung
Gegebenenfalls muss die Ware vor Ort noch einmal in die Kühlung. Der/die Käufer/in
informiert die Ansprechpartner in der Location darüber, dass die Ware sachgerecht und
umsichtig gelagert wird. Die Ware muss kühl, trocken und geruchsfrei gelagert werden.
Die Ware sollte etwa eine Stunde (bei Fondanttorten ca. eine halbe Stunde) vor Verzehr
aus der Kühlung genommen und bei Raumtemperatur gelagert werden.

Leihgaben
Für Leihgaben (wie Tortenständer, Etageren, Thermoboxen oder sonstiges Equipment)
wird eine Kaution berechnet. Diese wird zurückerstattet, wenn die Leihgaben
unbeschädigt und gereinigt innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach Herausgabe
zurückgebracht werden.
Werden die Leihgaben nicht pünktlich zurückgebracht, so wird eine Leihgebühr in Höhe
von 5 € für jeden zusätzlichen Tag berechnet. Bei einer Rückgabe von ungereinigten
Leihgaben berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 10 €. Werden die Leihgegenstände
beschädigt oder gehen verloren, wird hierfür der Wiederbeschaffungspreis berechnet.
Bei ordnungsgemäßer und mangelfreier Rückgabe der Leihgaben wird die Kaution
innerhalb von 10 Tagen per Überweisung zurückerstattet. (siehe auch Pkt. 7 der AGBs)

1. Vertragsschluss und Änderungswünsche
Mit der Bestätigung des Angebotes kommt der Vertrag verbindlich zustande. Die
Bestätigung kann per E-Mail bzw. Post erfolgen.
Etwaige Änderungswünsche hinsichtlich des Umfangs der Bestellung, der Art und Form
bzw. des Designs der Torte können auch noch nach verbindlicher Bestätigung des
Angebotes, aber bis spätestens 4 Wochen vor dem Liefer- und Leistungsdatum,
berücksichtigt werden. Kleinere Änderungen (z.B. bei den Füllungen und der
Farbgestaltung), die keine Änderungen des Gesamtpreises nach sich ziehen, sind
hiervon ausgeschlossen und können bis 10 Tage vor der Herstellung der Torte
berücksichtigt werden.
2. Stornofristen und -kosten
Verbindlich bestätigte Angebote können bis spätestens 8 Wochen vor dem Liefer- und
Leistungsdatum kostenfrei storniert werden. In diesem Falle bitten wir um
schnellstmögliche schriftliche Mitteilung. Bei einer Stornierung weniger als 8 Wochen
werden 20 % des Rechnungsbetrages berechnet. Bei einer Stornierung weniger als 7
Tage werden 100 % des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.
3. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung wird ca. 4 Wochen vor dem Liefer- bzw. Leistungsdatum versandt. Zur
Vorkasse sind auch eine eventuelle Kaution und eventuelle Lieferkosten fällig. Der
Gesamtrechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen zu begleichen, spätestens jedoch bis
7 Tage vor der vereinbarten Fertigstellung.
Die Bezahlung der Rechnung kann per Überweisung oder als Bar- bzw. Kartenzahlung
in einer unserer Filialen erfolgen. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen und ist
der/die Käufer/in persönlich, telefonisch oder per E-Mail nicht zu erreichen, so wird der
Auftrag nicht ausgeführt. Etwaige Stornokosten bleiben davon unberührt.
4. Lieferung
Im Falle der Auslieferung der Ware durch die Verzuckert OHG oder Ihrer
Erfüllungsgehilfen entstehen Lieferkosten.
Diese sind abhängig vom Transportweg und werden bei der Angebotserstellung
schriftlich mitgeteilt.
Die Lieferung erfolgt zum vereinbarten Lieferdatum und Ort. Lieferungen zu
bestimmten Uhrzeiten können nur in Ausnahmen realisiert werden. Die Lieferadresse
wird durch den/die Käufer/in mitgeteilt, muss vollständig sein und ggf. einen
Ansprechpartner vor Ort beinhalten. Für Fehler in der Lieferadresse oder wenn der
Empfänger unter angegebener Adresse nicht bekannt ist, haftet der/die Käufer/in. Der
Lieferort muss frei zugänglich, d.h. mit dem Lieferwagen direkt anfahrbar sein.
5. Abholung
Die bestellte Ware kann kostenfrei bei uns im Laden abgeholt werden. Geeignete
Transportboxen (ggf. inklusive Kühlakku) können gegen eine Kaution geliehen werden.
Über den Transport und die Lagerung werden wir bei Abholung entsprechend
aufklären. Mit der Abholung übernimmt der/die Käufer/in die alleinige Verantwortung
für die Ware. Die Verzuckert OHG haftet nicht für eventuelle, später entstehende
Schäden.
6. Abnahme und Gefahrübergang
Der/die Käuferin hat die bestellte Ware bei der Übergabe abzunehmen und diese auf
ihre Mangelhaftigkeit hin zu prüfen. Erkennbare Mängel und Reklamationen können
nur umgehend bei der Annahme bzw. Auslieferung geltend gemacht werden. Diese
müssen auf dem Liefer- bzw. Empfangsschein vermerkt werden, um später anerkannt
zu werden.
Sollte vereinbart werden, dass die Ware durch Dritte entgegengenommen wird (z.B.
durch die Location oder den Veranstalter), ist der/die Käufer/in dafür verantwortlich,
dass die Ansprechpartner vor Ort vorab über den Umfang und die Lieferung in Kenntnis
gesetzt werden und die Ware bis zum Verzehr sachgerecht und umsichtig gelagert wird.
Die Ware sollte kühl, trocken und geruchsfrei gelagert werden.
Mit der Übergabe der Ware an den vereinbarten Empfänger bzw. den/die Käufer/in
geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Wertminderung und Verschlechterung,
einschließlich der Haftung gegenüber Dritten, auf den/die Käufer/in über. Für den
einwandfreien Zustand der Ware ist die Verzuckert OHG ab diesem Zeitpunkt nicht
mehr verantwortlich.
Kann die Ware aus Gründen, die von der Verzuckert OHG nicht zu vertreten sind, nicht
an der angegebenen Lieferadresse übergeben werden oder verweigert der Empfänger
die Abnahme, ist die Verzuckert OHG berechtigt, dem/der Käufer/in den vollständigen
Kaufpreis zu berechnen. Die Kosten des Rücktransports und andere durch die
Nichtabnahme entstehende Kosten trägt der/die Käufer/in. Dieses gilt auch bei
Abholung der Ware durch den/die Käufer/in.
Bei Schäden durch höhere Gewalt oder nicht selbst verschuldete Unfälle übernimmt die
Verzuckert OHG keine Haftung.
Dem/der Käufer/in steht ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nur zu, wenn es sich bei
der Bestellung nicht um schnell verderbliche Ware handelt (§ 7 Abs. 6 Ziff. 5 LMKV), (§
312d BGB), gemäß §§ 355, 356 BGB.
7. Leihgaben
Werden für die Präsentation der Ware Tortenständer, Etageren oder sonstiges
Equipment und/oder für den Transport der Ware Thermoboxen (mit oder ohne
Kühlakku) geliehen, wird hierfür eine Kaution berechnet. Diese wird dem/der Käufer/in
zurückerstattet, wenn die Leihgaben unbeschädigt und gereinigt innerhalb einer Frist
von 5 Werktagen nach Herausgabe zurückgebracht werden.
Werden die Leihgaben nicht pünktlich zurückgebracht, so wird eine Leihgebühr in Höhe
von 5 € für jeden zusätzlichen Tag berechnet. Bei einer Rückgabe von ungereinigten
Leihgaben berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 10 €. Werden die Leihgegenstände
beschädigt oder gehen verloren, wird hierfür der Wiederbeschaffungspreis berechnet.
Gebühren und Wiederbeschaffungspreise werden mit der geleisteten Kaution
verrechnet.
Bei ordnungsgemäßer und mangelfreier Rückgabe der Leihgaben wird die Kaution
innerhalb von 10 Tagen per Überweisung zurückerstattet.
8. Haftung
Die Verzuckert OHG haftet auf Schadenersatz und auf Ersatz der vergeblichen
Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB (nachfolgend „Schadenersatz“) infolge von
Mängeln der Lieferung oder Leistung oder wegen Verletzung sonstiger vertraglicher
oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die
vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Der
Schadenersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz
solcher Schäden beschränkt, die die Verzuckert OHG bei Vertragsschluss hätte
voraussehen müssen (vertragstypische Schäden). Sämtliche Haftungsbeschränkungen
gelten im gleichen Umfang für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Eine Änderung
der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht
verbunden. Für Schäden durch höhere Gewalt übernehmen wir keine Haftung.
9. Allergien
Auf Wunsch werden Produkte für Käufer/innen, die an Laktoseintoleranz, Gluten- oder
anderen Unverträglichkeiten leiden, angeboten. In der Produktion werden alle Waren
frisch zubereitet, welche unter anderem auch Weizen, Milch und Milchprodukte, Eier
und Nüsse enthalten können. Somit übernimmt die Verzuckert OHG keine Garantie
dafür, dass nicht auch unter anderem Spuren von Gluten, Milch, Ei, Nüssen etc.
enthalten sein können. Jegliche Haftung für Schäden aus oder durch allergische
Reaktionen werden abgelehnt.
10. Aufrechnung, Abtretung
Der Käufer kann gegen Forderungen von der Verzuckert OHG mit Gegenforderungen
nur aufrechnen, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die
Abtretung von Ansprüchen gegen die Verzuckert OHG ist nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung möglich. Ein Anspruch auf eine solche Zustimmung besteht
nicht. § 354 a HGB bleibt unberührt.
11. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von der Verzuckert OHG.
12. Datenschutz
Die Verzuckert OHG erhebt und verarbeitet persönliche Daten zum Zweck der
Vertragsdurchführung und zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen
Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des
Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der
Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck
ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Der/die Käuferin hat ein Recht auf
Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner/ihrer
gespeicherten Daten.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht
rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so ist hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus den Vertragsbeziehungen ergebenden
Rechte und Pflichten ist für beide Teile Osterburg.
Verzuckert OHG, Breite Straße 53, 39606 Osterburg
Gerichtsstand: Stendal – Zuständige Aufsichtsbehörde: Handwerkskammer Sachsen-Anhalt

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